Eine fundierte Risikoanalyse ist das Fundament einer wirksamen Geldwäscheprävention. Sie hilft Unternehmen, potenzielle Bedrohungen zu identifizieren, Schwachstellen zu erkennen und maßgeschneiderte Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln. Sie ist mindestens jährlich zu aktualisieren.
Gemäß § 5 des Geldwäschegesetzes (GwG) haben Verpflichtete eine unternehmensspezifische Risikoanalyse durchzuführen und regelmäßig jährlich zu aktualisieren. Diese dient dazu, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung systematisch zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Präventionsmaßnahmen abzuleiten.
Dabei sind nach den aktuellen Vorgaben der Aufsichtsbehörden viele unterschiedliche Quellen zu berücksichtigen – neben nationaler und supranationaler Risikoanalyse sind auch Publikationen der Aufsicht, FIU, FATF und weiterer internationaler Organisationen zwingend auszuwerten und zu berücksichtigen.
Verschiedene Verpflichtete haben verschiedenen Anforderungen an die Risikoanalyse. Unsere Experten kennen die Vorgaben der Aufsichtsbehörden der verschiedenen Verpflichtetenarten – von dem Kredit- bzw. Zahlungsinstitut über die Versicherungswirtschaft bis hin zu rechts- und steuerberatenden Berufen oder Immobilienmaklern. Unsere Risikoanalyse genügt den jeweiligen aufsichtsbehördlichen Anforderungen – und ist dabei gleichzeitig kosteneffizient für Sie.
Wir unterstützen Sie bei dere erstmaligen Erstellung und der fortlaufenden Aktualisierung der Risikoanalyse. Dabei beraten wir bei der systematischen Erfassung, Bewertung und Priorisierung von Risiken – unter Berücksichtigung aller regulatorischer Anforderungen, den oben genannten Publikationen und branchenspezifischer Besonderheiten.
Ob Ersterstellung, regelmäßige Aktualisierung oder spezifische Risiko-Szenarien: Unsere Experten helfen Ihnen, eine belastbare Risikoanalyse zu erstellen, die den Anforderungen der Aufsichtsbehörden genügt und das sichere Fundament Ihrer Geldwäscheprävention bildet.
Unsere Experten verstehen die komplexen regulatorischen Anforderungen und sind stets über aktuelle Entwicklungen im nationalen und internationalen Kontext informiert. Dies garantiert eine präzise und rechtssichere Durchführung der Risikoanalyse, die alle relevanten Quellen und Publikationen berücksichtigt.
Jede Risikoanalyse wird individuell auf die Bedürfnisse und Besonderheiten Ihres Unternehmens zugeschnitten. Wir berücksichtigen branchenspezifische Gegebenheiten, insbesondere die Vorgaben der verschiedenen Aufsichtsbehörden, um eine fundierte und praxisorientierte Analyse zu erstellen. Zudem wird die Risikoanalyse konkret auf Ihre unternehmensspezifischen Risiken zugeschnitten.
Wir gewährleisten, dass Ihre Risikoanalyse den höchsten Standards entspricht und alle Anforderungen der jeweiligen Aufsichtsbehörden erfüllt. Unsere Beratung hilft nicht nur, rechtliche Vorgaben zu erfüllen, sondern sorgt auch für ein starkes Fundament in der Geldwäscheprävention. So stellen wir sicher, dass die Risikoanalyse gleichzeitig den rechtlichen Anforderungen genügt und Ihnen einen unternehmerischen Mehrwert bietet.
Eine Risikoanalyse ist von allen verpflichteten Unternehmen des Geldwäschegesetzes zu erstellen (§ 5 GwG). Sie dient dazu, potenzielle Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung innerhalb eines Unternehmens zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Prävention abzuleiten. Die Risikoanalyse ist mindestens jährlich oder bei Bedarf auch ad-hoc zu aktualisieren. Sie bildet das Herzstück einer effektiven Geldwäsche-Compliance.
Das Geldwäschegesetz schreibt verpflichtend vor, die Risikoanalyse regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 GwG). Denn die Risiken im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können sich durch gesetzliche Änderungen, Marktveränderungen oder neue Bedrohungen schnell verändern. Eine regelmäßige Aktualisierung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen stets den aktuellen regulatorischen Anforderungen entspricht und aktuelle Risiken berücksichtigt. Nach den Vorgaben nahezu aller Aufsichtsbehörden ist die Risikoanalyse mindestens jährlich zu aktualisieren.
Eine umfassende Risikoanalyse erfordert die Berücksichtigung mehrerer Quellen, einschließlich der nationalen Risikoanalyse des Bundesfinanzminsteriums, der supranationalen Risikoanalyse der Europäischen Kommission, sektoraler oder sektorspezifischer Risikoanalysen (sofern verfügbar), sowie Publikationen von Aufsichtsbehörden, der FIU, der FATF und anderen internationalen Organisatione( z.B. Europol). Diese Quellen liefern wichtige Informationen zur Identifikation und Bewertung von Risiken. Ihre Berücksichtigung ist von den Aufsichtsbehörden vorgeschrieben.
Das Versäumnis, eine Risikoanalyse durchzuführen oder regelmäßig zu aktualisieren, kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Der Verstoß kann nach § 56 Abs. 1 GwG bebußt werden; bei einem systematischen Verstoß sogar mit bis zu 10% des Konzernumsatzes oder 5 Millionen Euro. Zudem wird ein Verstoß auf der Internetseite des Aufsichtsbehörde unter Nennung des Namens des Verpflichteten für mindestens fünf Jahre veröffentlicht.
AML Experts bietet eine maßgeschneiderte Beratung zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Risikoanalyse. Wir helfen Ihnen, Risiken systematisch zu erfassen, zu bewerten und zu priorisieren, um sicherzustellen, dass Ihre Analyse den Anforderungen des Geldwäschegesetzes entspricht und als Grundlage für eine effektive Prävention dient. Dabei wenden wir anerkannte und fundierte Risikobewertungsmethoden an, die den aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügen.
Eine qualitativ hochwertige Risikoanalyse berücksichtigt nicht nur allgemeine Risikofaktoren, sondern auch die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens und Ihrer Branche. Standardisierte Lösungen übersehen dabei teilweise wichtige Quellen und Aspekte und sind daher aufsichtsrechtlich problematisch. AML Experts sorgt dafür, dass alle relevanten Risiken präzise identifiziert und in einer für Ihr Unternehmen passenden Strategie berücksichtigt werden.
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