Wir sind die Experten an Ihrer Seite bei der Erfüllung aller Pflichten des Geldwäschegesetzes – von der strukturierten Abwicklung von KYC-Verfahren über die Erstellung von Risikoanalysen und Richtlinien bis hin zur Abgabe von Verdachtsmeldungen.
Geldwäscherisiken erkennen und struktutiert managen. Wir unterstützen Sie beim Aufbau und dem Unterhalt eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems zur Geldwäsche-Compliance. Dies beinhaltet unter anderem die Erstellung von Risikoanalayse, Richtlinien und Arbeitsanweisungen.
Eine Transaktion ist auffällig? Ihnen kommt bei einem Kunden etwas „komisch“ vor? Hieraus kann eine Verpflichtung zur Abgabe einer Verdachtsmeldung resultieren. Ein heikles Thema, bei dem wir Sie umfassend beraten und unterstützen - von der Untersuchung bis zur Abgabe einer Meldung.
Die Identifizierung von Kunden, der für sie auftretenden Personen und die Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten ist das Herzstück des Geldwäschegesetzes - und nicht immer einfach. Wir führen Know-Your-Costumer-Verfahren für Sie durch und geben eine Risikoeinschätzung. Dies beinhaltet auch PEP- und Sanktionsprüfungen aller relevanten Personen.
Verpflichtete werden regelmäßig durch Behörden oder unabhängige Dritte geprüft. Sollte gegen Ihr Unternehmen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet werden, verteidigen wir Sie vor Behörden und Gerichten.
Geldwäsche-Compliance bedeutet immer auch, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern laufend über aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie ihrer Prävention zu unterrichten. Wir schulen hierzu in allen relevanten Bereichen.
Die weltpolitische Lage bringt es mit sich, dass Sanktionsprüfungen immer mehr in den Fokus des Gesetzgebers und der ausführenden Behörden gelangen. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Prüfungen durchzuführen.
Lager Sie die Funktion des Geldwäschebeauftragten und/oder seines Stellvertreters an uns aus. Wir kümmern uns um alles Notwendige, damit Sie den gesetzlichen Anforderungen in Sachen Geldwäschprävention nachkommen.
So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren.
Wir kümmern uns um Ihre Fragen des Geldwäsche- und Sanktionsrechts, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Rechtsanwalt Dr. Mathias Fromberger, Partner
und melden uns umgehend bei Ihnen.