Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur Durchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen, um die Integrität und Vertrauenswürdigkeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen.
Nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG sind Unternehmen verpflichtet, die Zuverlässigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig zu überprüfen. Diese Prüfungen sind ein essenzieller Bestandteil einer wirksamen Geldwäscheprävention und helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Compliance-Verstöße zu vermeiden.
Als Ihr externer Partner übernehmen wir gerne die Durchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sie – unabhängig, diskret und rechtssicher. Dazu gehören die Überprüfung relevanter Register, die Analyse von Auffälligkeiten sowie die Dokumentation der Ergebnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die erforderliche Integrität und Vertrauenswürdigkeit aufweisen. So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Risiken und erfüllen zugleich die gesetzlichen Anforderungen effizient und zuverlässig.
Zuverlässigkeitsprüfungen helfen dabei, Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter die erforderliche Integrität und Vertrauenswürdigkeit aufweisen. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Geldwäscheprävention, um sicherzustellen, dass keine unzuverlässigen oder potenziell kriminellen Personen in Ihrem Unternehmen tätig sind.
Nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 des Geldwäschegesetzes (GwG) sind Unternehmen verpflichtet, regelmäßig die Zuverlässigkeit ihrer Mitarbeiter zu überprüfen. Diese Vorschrift stellt sicher, dass alle Mitarbeiter, die mit sensiblen Finanzdaten oder Transaktionen in Kontakt kommen, die notwendigen gesetzlichen Anforderungen an Integrität und Vertrauenswürdigkeit erfüllen.
Die Zuverlässigkeitsprüfung umfasst die Überprüfung relevanter Register, wie z. B. Strafregister oder Insolvenzregister, sowie die Analyse von Auffälligkeiten im Verhalten oder in der beruflichen Historie eines Mitarbeiters. Zudem werden alle Ergebnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert und aufbereitet.
Sollten Auffälligkeiten entdeckt werden, wie etwa frühere strafrechtliche Verurteilungen oder andere Compliance-Verstöße, können diese Risiken rechtzeitig adressiert werden. Je nach Schwere der Auffälligkeiten können weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. eine vertiefte Überprüfung oder im schlimmsten Fall die Trennung vom Mitarbeiter, um das Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken zu schützen.
Zuverlässigkeitsprüfungen sollten regelmäßig durchgeführt werden, idealerweise in regelmäßigen Abständen, z. B. jährlich. Zudem sollten sie bei relevanten Änderungen in der Beschäftigungssituation, wie z. B. einer Beförderung oder einem Wechsel in eine neue Position mit erhöhten Verantwortlichkeiten, ebenfalls wiederholt werden.
Als spezialisierte Kanzlei im Bereich der Geldwäscheprävention und Compliance bieten wir Ihnen nicht nur rechtssichere, sondern auch maßgeschneiderte Lösungen. Unsere Expertise in diesem Bereich ermöglicht es uns, die Zuverlässigkeitsprüfungen effizient und diskret durchzuführen, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
und melden uns umgehend bei Ihnen.