Lernen Sie uns kennen.

Unsere Kanzlei.

Wir sind eine auf das Recht zur Geldwäschebekämpfung und des Sanktionsmanagements spezialiserte Kanzlei aus Rechtsanwälten und beratenden Betriebswirten.

Das Geldwäscherecht rückt seit Jahren immer zentraler in den Fokus von nationalen und supranationalen Gesetzgebern und Aufsichtsbehörden. Die Regulierungsdichte nimmt stetig zu. Sanktionen bei Verstößen gegen das Geldwäscherecht werden häufiger, verhängte Geldstrafen höher. Grund hierfür ist die verstärke Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und organisierter Kriminalität.

Für verpflichtete Unternehmen ist es schwierig, den Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) sowie der damit in Verbindung stehenden Verordnungen zu behalten und die geforderten Identitätsprüfungs-, Melde- und Überwachungspflichten zu erfüllen. 

Zudem nimmt mit der EU-Geldwäscheveordnung (Verordnung (EU) 2024/1624) die Geldwäscheprävention nochmals stark an Regulierungsdichte zu. Das Geldwäschegesetz wird ab Juli 2027 in wesentlichen Teilen durch die Verordnung ersetzt – Verpflichtete sollten sich hierauf frühzeitig vorbereiten.

Unser interdisziplinäres Team aus Rechtsanwälten und beratenden Betriebswirten berät deutschlandweit zu allen Fragen der Geldwäsche-Compliance und des Sanktionsmanagements.

Das macht uns aus.

Kein Team wie jedes andere.

Ihr Unternehmen und seine Bedürfnisse stehen im Zentrum unseres Tätigwerdens. Für den Beratungserfolg gehen wir die Extrameile – jederzeit.

01

Expertise.

Fachliche Exzellenz ist für uns die Grundlage jedweder Beratung. Wir wissen wovon wir sprechen. Unsere Berater verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Geldwäscherechts.

02

Ganzheitlich.

Wir beraten zu allen Bereichen des Geldwäscherechts und des Sanktionsmanagements. Wir stehen als Partner von Anfang an an Ihrer Seite, kommen aber auch als "Feuerwehr", wenn Sie ad hoc Hilfe benötigen. Im Mittelpunkt stehen dabei passgenaue und effiziente Lösungen für Ihr Unternehmen.

03

Transparent.

Wir sind transparent. Dies beginnt bei unseren Kosten und geht weiter mit den Erfolgsaussichten unseres Tätigwerdens.

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Wir betreuen und beraten Unternehmen deutschlandweit.

Unternehmen, die die gesetzlichen Bestimmungen des Geldwäschegesetzes erfüllen, tragen dazu bei, den Missbrauch des Finanzsystems zur Verschleierung illegaler Geldflüsse einzudämmen. Gleichzeitig verringert sich so die Gefahr, selbst in das Fadenkreuz der Aufsichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft zu geraten.

Geldwäscherecht und Sanktionsrecht ist eine Spezialmaterie, die Spezialkenntnisse erfordert. Diese Spezialkenntnisse sind zwingend notwendig, um die empfindlichen Geldbußen und strafrechtlichen Sanktionen zu vermeiden, die bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen. 

Wir laden Sie ein, arbeiten wir zusammen - als Experten an Ihrer Seite.

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Die kongeniale Verbindung von rechtlich wasserdichten Lösungen und effizienten Unternehmensprozessen ist unsere Anforderung an moderne Compliance-Lösungen.

AML Experts Academy.

Wir schulen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu allen Themen der Geldwäscheprävention und des Sanktionsrechts. Als E-Learning oder als In-House-Schulung. Zugeschnitten auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse.

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Diese Frahen erreichen uns häufig.

Q & A

Ja, es ist gesetzlich ausdrücklich zulässig, dass die Funktionen des Geldwäschebeauftragten und/oder seines Stellvertreters ausgelagert und von Dritten wahrgenommen werden. Gerne übernehmen unsere Berater die Position des Geldwäschebeauftragten und/oder seines Stellvertreters für Sie. 

Sollte die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde einen Bußgeldbescheid erlassen haben oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie eröffnet haben, ist schnelles Handeln geboten. Denn gegen einen Bescheid kann nur innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch eingelegt werden. Melden Sie sich jederzeit bei uns. Wir leiten die jeweils notwendigen Schritte in die Wege.

Unsere Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Die Stundensätze variieren nach der Postion des jeweils für Sie tätigen Beraters. Gerne geben wir Ihnen vorab eine Einschätzung, welche Kosten auf Ihr Unternehmen in etwa zukommen werden. 

Im Einzelfall kommt – je nach Auftragsgegenstand – ggf. auch eine Festpreislösung in Betracht.

Bei der Vergütung für den Service, den externen Geldwäschebeauftragten für Ihr Unternehmen zu stellen arbeiten wir mit modernen Vergütungslösungen – sog. Retainern. Dies bedeutet, dass wir eine Basis-Fee abrechnen, die ein gewisses Stundenkontingent umfasst. Im Einzelfall bieten wir ggf. auch eine Festpreis-Lösung an, die an Ihr Unternehmen angepasst ist.

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Wir überprüfen gerne, ob die jeweiligen Tatbestände, die die Verpflichteteneigenschaft nach sich ziehen, auf Sie zutreffen. So gewinnen Sie Rechtssicherheit, auch im Falle der Nachfragen durch Behörden.

Unsere Büros befinden sich in München und Ampfing. Des Weiteren verfügen wir über eine Adresse in Berlin. Von hier aus beraten wir Unternehmen deutschlandweit. 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

und melden uns umgehend bei Ihnen.