Ein wirksames Geldwäschepräventionssystem erfordert klar definierte interne Sicherungsmaßnahmen, die in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden.
Nach § 6 Abs. 1 GwG müssen Unternehmen geeignete Prozesse etablieren, um Geldwäsche- und Betrugsrisiken zu minimieren. Dazu gehören verbindliche Richtlinien, Arbeitsanweisungen sowie Kontroll- und Überwachungsmechanismen. Diese stellen die sogenannte schriftliche fixierte Ordnung (sfO) dar. Zu unseren Leistungen gehört insbesondere die Unterstützung bei folgenden Prozessen bzw. Dokumenten:
Wir unterstützen auch bei der vorgeschriebenen regelmäßigen (jährlichen) Aktualisierung der Dokumente.
Wir beraten Sie zudem bei der Entwicklung und Optimierung Ihrer interner Sicherungsmaßnahmen. Zentral ist die Definition klarer Verantwortlichkeiten sowie die Implementierung effektiver Kontrollmechanismen. Unsere praxisnahen und regulatorisch konformen Vorgaben helfen Ihnen, ein möglichst effizientes und nachhaltiges Compliance-Framework zu etablieren.
Mit unseren maßgeschneiderten Lösungen sorgen Sie für Rechtssicherheit und eine effiziente Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen.
Teil der internen Sicherungsmaßnahmen ist die Erstellung von präzisen und effizienten Richtlinien zur Geldwäscheprävention. Wir unterstützen bei der Erstellung und Aktualisierung aller geldwäscherechtlichen Richtlinien und Arbeitsanweisungen.
Essentiell für hinreichende interne Sicherungsmaßnahmen ist, dass sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. WIr gewährleisten, dass Ihre internen Sicherungsmaßnahmen stets den aktuellen Vorgaben entsprechen.
Herzstück interner Sicherungsmaßnahmen ist die Einführung effektiver und effizienter Kontrollmechanismen. Daher tragen unsere Richtlinien Ihren unternehmensspezifischen Besonderheiten Rechnung und beinhalten Best-Practice-Lösungen für Ihre Geldwäsche-Compliance.
Interne Sicherungsmaßnahmen umfassen alle Prozesse, Richtlinien und Kontrollmechanismen, die ein Unternehmen implementiert, um Geldwäsche und Betrug zu verhindern. Sie sind in § 6 GwG beschrieben und beinhalten unter anderem die Erstellung von Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen, Schulungen, Zuverlässigkeitsprüfungen sowieKontrollmaßnahmen zur Risikominimierung.
Interne Sicherungsmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben. SIe sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen des Geldwäschegesetzes erfüllt werden. Sie schaffen nicht nur ein sicheres Arbeitsumfeld, sondern schützen das Unternehmen auch vor rechtlichen Risiken und möglichen Sanktionen, die aus unzureichenden Präventionsvorkehrungen resultieren können.
In den internen Richtlinien müssen alle relevanten Prozesse zur Identifizierung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dokumentiert werden. Dazu gehören Vorgaben für das KYC-Verfahren, die Überwachung von Transaktionen (Transaktionsmonitoring) und die Abagbe von Verdachtsmeldungen. Zentral sind klare Verantwortlichkeiten und regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter.
Nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes sowie der zuständigen Aufsichtsbehörden müssen interne Sicherungsmaßnahmen und die zugehörigen Dokumente mindestens jährlich aktualisiert werden. Bei gesetzlichen Änderungen oder neuen Hinweisen der Behörden muss die Aktualisierung ggf. unterjährig erfolgen.
AML Experts unterstützt Sie bei der Entwicklung und Umsetzung aller internen Sicherungsmaßnahmen. Zentral ist für uns, dass diese den spezifischen Bedürfnissen Ihres Unternehmens entsprechen. Wir helfen Ihnen bspw., klare Richtlinien und Kontrollmechanismen zu erstellen und effizient zu implementieren.
Die Implementierung effektiver interner Sicherungsmaßnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und die Namensnennung des Verstoßes im Internet durch die Aufsichtsbehörden. Interne Sicherungsmaßnahmen minimieren mögliche Haftungsrisiken und fördern gleichzeitig eine nachhaltige und effiziente Compliance-Kultur.
und melden uns umgehend bei Ihnen.